Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer safellows

Ich war jahrelang Head of HSE im produzierenden Mittelstand. Sicherheitsbeauftragte hatte ich genug. Bestellt, geschult, auf Listen gesetzt. Als ich die Nachricht las, dass der Bundestag die Bestellschwelle auf 50 Beschäftigte anhebt, war mein erster Gedanke nicht Erleichterung. Mein erster Gedanke war: Was passiert jetzt mit den Betrieben, die ihre SiBes abschaffen, weil sie es dürfen? Und mein zweiter Gedanke war unbequemer: Hätte ich damals überhaupt gemerkt, wenn einer von meinen gefehlt hätte?

Am 26. März 2026 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung in § 22 SGB VII beschlossen. Die bisherige Schwelle von 20 Beschäftigten wird durch eine abgestufte Regelung ersetzt. Die neuen Vorschriften treten voraussichtlich Ende Mai 2026 in Kraft. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales könnten dadurch rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte in Deutschland entfallen. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von etwa 135 Millionen Euro.

Dieser Artikel ordnet ein, was das konkret bedeutet. Nicht politisch, sondern praktisch. Aus der Perspektive von jemandem, der den Fehler, SiBes nicht strategisch einzubinden, selbst gemacht hat.

Was sich durch die Reform konkret ändert

Die bisherige Regelung war klar: Ab 21 regelmäßig Beschäftigten mussten Unternehmen nach § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die Anzahl richtete sich nach fünf gleichrangigen Kriterien der DGUV Vorschrift 1: Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumliche Nähe, zeitliche Nähe, fachliche Nähe und Anzahl der Beschäftigten.

Mit der Reform entsteht ein dreistufiges Modell.

Unter 20 Beschäftigte: Keine Pflicht zur Bestellung. Das war auch bisher so und bleibt unverändert.

20 bis unter 50 Beschäftigte: Hier entscheidet künftig die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. In Arbeitsbereichen mit geringem Risiko entfällt die Bestellpflicht. Bei besonderen Gefährdungen für Leben und Gesundheit müssen Unternehmen in dieser Größenklasse weiterhin Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Ab 50 Beschäftigte: Die Pflicht zur Bestellung bleibt bestehen. Für Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten wird die erforderliche Mindestanzahl jedoch auf einen Sicherheitsbeauftragten reduziert.

Was sich nicht ändert: Die Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz bleibt vollständig bestehen. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt Pflicht. Und Arbeitgeber können weiterhin freiwillig Sicherheitsbeauftragte bestellen, auch wenn keine gesetzliche Pflicht dazu besteht.

Soweit die Rechtslage. Aber die Rechtslage beantwortet nicht die Frage, die sich jeder HSE-Verantwortliche stellen sollte.

Die eigentliche Frage, die niemand stellt

Die öffentliche Debatte dreht sich um Zahlen. Wie viele SiBes fallen weg? Wie viele Betriebe sind betroffen? Wird es mehr Unfälle geben? Das sind berechtigte Fragen. Aber sie führen in die falsche Richtung.

Die richtige Frage lautet: Waren die Sicherheitsbeauftragten, die jetzt entfallen, überhaupt wirksam?

Die ehrliche Antwort aus der betrieblichen Praxis: In vielen Fällen nicht. Im Jahr 2021 hat das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV über 1.600 Sicherheitsbeauftragte befragt. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Über die Hälfte der befragten SiBes gab an, von Beschäftigten nur selten bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit angesprochen zu werden. Der meistgenannte Wunsch zur Verbesserung der eigenen Wirksamkeit war ein stärkerer Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten. Fast die Hälfte wünschte sich mehr Zeit für ihre Aufgabe und mehr praktische Hilfsmittel für den Alltag.

Das Muster ist durchgängig: Sicherheitsbeauftragte wollen wirksam sein. Was ihnen fehlt, sind nicht Motivation oder Fachwissen, sondern Strukturen, Begleitung und ein System, das Wirksamkeit überhaupt ermöglicht.

Die Reform entfernt also in vielen Fällen eine Rolle, die ohnehin nur auf dem Papier existierte. Das ist kein Argument für die Reform. Es ist ein Weckruf.

Warum die Gefährdungsbeurteilung jetzt zum Schlüsseldokument wird

Für Betriebe zwischen 20 und 50 Beschäftigten verschiebt sich die Logik grundlegend. Bisher war die Bestellpflicht an eine Zahl geknüpft: mehr als 20 Beschäftigte, also SiBe bestellen. Das war einfach, eindeutig und erforderte keine Abwägung.

Künftig muss die Gefährdungsbeurteilung die Antwort liefern. Und genau hier liegt die Herausforderung. Eine Gefährdungsbeurteilung, die nur Häkchen setzt und Standardformulierungen abarbeitet, wird diese Frage nicht beantworten können. Sie muss tatsächlich bewerten, ob besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit vorliegen und ob die vorhandene Arbeitsschutzorganisation ohne Sicherheitsbeauftragte ausreicht.

In der Praxis heißt das: Ein Verwaltungsunternehmen mit überwiegend Bildschirmarbeitsplätzen wird die Bestellpflicht in der Regel verlieren. Ein Handwerksbetrieb mit 35 Beschäftigten, der mit Gefahrstoffen arbeitet oder Maschinen betreibt, wird sie behalten. Die Grauzone dazwischen ist groß und die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber, dokumentiert in der Gefährdungsbeurteilung und im Zweifelsfall überprüft durch die zuständige Aufsichtsperson.

Was das für SiFas und HSE-Verantwortliche bedeutet: Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Frage künftig explizit beantworten. Nicht irgendwo zwischen den Zeilen, sondern dokumentiert und nachvollziehbar. Wer das unterschätzt, riskiert bei der nächsten Betriebsbesichtigung eine unangenehme Diskussion.

Warum weniger SiBes nicht automatisch weniger Sicherheit bedeutet

Wenn ein Sicherheitsbeauftragter bestellt ist, aber im Bewusstsein der Belegschaft nicht existiert, wenn niemand zu ihm kommt, wenn er von Vorfällen zu spät erfährt, wenn er keine Zeit und kein Mandat hat, dann ändert seine Abschaffung am tatsächlichen Sicherheitsniveau nichts. Weil er keines hatte.

Das klingt hart. Aber wer in der betrieblichen Praxis arbeitet, kennt dieses Muster. Ich habe es als Head of HSE selbst produziert: SiBes bestellt, auf Listen gesetzt, bei Begehungen mitlaufen lassen. Strategisch eingebunden habe ich sie nie. Sie liefen nebenher. Wie Geister.

Die gefährliche Schlussfolgerung wäre jetzt: Dann brauchen wir sie gar nicht. Das Gegenteil ist richtig. Die Reform verschiebt die Logik: weg von der reinen Kopfzahl, hin zur Frage der tatsächlichen Wirksamkeit. Die Frage lautet nicht mehr „Habe ich genug SiBes?" Sie lautet: „Sind die SiBes, die ich habe, wirksam?"

Was die Reform für Unternehmen über 50 Beschäftigte bedeutet

Wenn Sie ein Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten führen oder den Arbeitsschutz dort verantworten, ändert sich auf den ersten Blick wenig. Sie müssen weiterhin Sicherheitsbeauftragte bestellen. Aber die Reform hat auch für Sie Konsequenzen.

Die reduzierte Anzahl in der Größenklasse 50 bis 250 Beschäftigte bedeutet: Weniger SiBes müssen mehr leisten. Wenn vorher mehrere Sicherheitsbeauftragte auf verschiedene Schichten und Bereiche verteilt waren und künftig einer reichen soll, steigt der Anspruch an diese Person erheblich. Ein SiBe, der unsichtbar bleibt, fällt jetzt doppelt ins Gewicht.

Gleichzeitig verändert der im Juni 2025 veröffentlichte DGUV Grundsatz 311-004 die Anforderungen an die Qualifizierung. Statt Pflichtstunden zählt jetzt nachweisbare Handlungskompetenz. Statt Wissensvermittlung steht ein durchgängiges Kompetenzmodell im Mittelpunkt. Das Ziel ist nicht das Zertifikat, sondern Handlungssicherheit im Alltag.

Beide Entwicklungen zusammen ergeben eine klare Botschaft: Wer weiterhin auf Pflichtschulungen und Bestellungsurkunden setzt, wird den neuen Anforderungen nicht gerecht.

Was die Reform für Unternehmen mit 20 bis 50 Beschäftigten bedeutet

Hier wird es für viele unbequem. Die Bestellpflicht entfällt nicht pauschal, sie wird an die Gefährdungsbeurteilung geknüpft. Das bedeutet: Es steht eine Bewertung an, die viele Unternehmen bisher nicht machen mussten.

Wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung keine besonderen Gefährdungen für Leben und Gesundheit ausweist, sind Sie von der Bestellpflicht befreit. Die Versuchung, diesen Weg zu gehen, ist groß. Weniger Verwaltung, weniger Schulungskosten, eine Position weniger, die organisiert werden muss.

Aber wer so denkt, übersieht etwas Entscheidendes: In Betrieben dieser Größe sind Sicherheitsbeauftragte oft die einzigen Arbeitsschutzakteure, die kontinuierlich vor Ort sind. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt in regelmäßigen Abständen, der Betriebsarzt ebenfalls. Dazwischen passiert der Alltag. Und im Alltag braucht es jemanden, der hinschaut.

Wir sehen bei unseren Kunden, dass gerade Unternehmen, die freiwillig in ihre SiBes investieren, den größten Nutzen daraus ziehen. Kern Drucklufttechnik in Oelde ist ein Beispiel: ein Betrieb, der sich bewusst für einen Sicherheitsbeauftragten entschieden hat. Nicht aus Pflicht, sondern weil der Geschäftsführer die Lücke zwischen den Besuchen der externen Sifa gespürt hat. Drei Monate nach dem Start brachte der SiBe erstmals ein Risiko proaktiv in eine Auftragsbesprechung ein. Sicherheit war zum ersten Mal Teil des laufenden Geschäftsprozesses.

Die Frage für Unternehmen in dieser Größenklasse ist deshalb nicht: Muss ich noch? Sondern: Was verliere ich, wenn ich aufhöre?

Warum Schulung allein die Antwort nicht ist

Es gibt Anbieter, die auf die Reform reagieren, indem sie schnellere, günstigere Online-Schulungen anbieten. Sicherheitsbeauftragter in drei Tagen. 20 Stunden Selbststudium. Zertifikat per Post. Garantie: Jeder besteht.

Das ist die falsche Antwort auf die richtige Frage.

Der DGUV Grundsatz 311-004 fordert explizit den Transfer in den Arbeitsalltag als zentrales Element der Qualifizierung. Das Lernkonzept beschreibt vier Phasen: Wissen wird vermittelt, an realen Situationen erlebt, im Betrieb ausprobiert und anschließend gemeinsam ausgewertet. Ein Selbstlernkurs vor dem Bildschirm bildet davon bestenfalls die erste Phase ab.

Wirksamkeit entsteht, wenn drei Bereiche zusammenspielen.

Der erste Bereich ist Wissen und Haltung. Der SiBe versteht seine Rolle und entwickelt eine innere Bereitschaft, sie auszufüllen. Wissen ohne Haltung bleibt Theorie. Haltung ohne Wissen bleibt gut gemeint.

Der zweite Bereich ist Kommunikation und Beteiligung. Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis. Alles, was sie tun können, ist sprechen. Deshalb ist Kommunikation nicht ein Zusatzmodul in der Schulung, sondern der Kern der gesamten Rolle.

Der dritte Bereich ist System und Struktur. Das Unternehmen muss den Rahmen schaffen: klare Rollenerwartungen, feste Zeitfenster, funktionierende Meldewege, Rückendeckung durch Führungskräfte. Ohne diesen Rahmen läuft selbst der motivierteste SiBe ins Leere.

Die meisten Unternehmen investieren nur in den ersten Bereich. Die Bereiche zwei und drei werden dem Zufall überlassen. Genau deshalb verpuffen selbst die besten Seminare.

Was jetzt zu tun ist: Drei Schritte für HSE-Verantwortliche

Erster Schritt: Prüfen Sie, wo Ihre Sicherheitsbeauftragten heute wirklich stehen. Nicht auf dem Papier, nicht im Audit. Sondern im Alltag. Werden sie angesprochen? Bringen sie Themen ein? Haben sie ein klares Mandat?

Zweiter Schritt: Klären Sie die Erwartungshaltung. Die häufigste Ursache für unwirksame SiBes ist nicht mangelndes Wissen. Es ist die Tatsache, dass niemand klar definiert hat, was der SiBe konkret tun soll. Setzen Sie sich mit Ihren Führungskräften zusammen und formulieren Sie eine gemeinsame Erwartungshaltung.

Dritter Schritt: Denken Sie Qualifizierung und System zusammen. Der beste Lehrgang ist wertlos, wenn der SiBe danach in eine Struktur zurückkehrt, die ihn nicht lässt. Prüfen Sie, ob der dritte Bereich Ihres SiBe-Systems belastbar ist, bevor Sie in den ersten Bereich investieren.

Häufig gestellte Fragen zur Reform 2026

Wann tritt die neue Regelung in Kraft? Der Bundestag hat die Änderung am 26. März 2026 beschlossen. Das Inkrafttreten wird voraussichtlich Ende Mai 2026 erwartet.

Brauchen Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten gar keine SiBes mehr? Nicht pauschal. Die Entscheidung hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Bei besonderen Gefährdungen für Leben und Gesundheit bleibt die Pflicht bestehen.

Was gilt als besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit? Der Gesetzgeber hat das bewusst nicht abschließend definiert. Typische Indikatoren sind der Umgang mit Gefahrstoffen, der Betrieb von Maschinen mit erhöhtem Verletzungsrisiko, Arbeiten in der Höhe oder unter Einwirkung von Lärm. Die zuständige Berufsgenossenschaft kann im Einzelfall Orientierung geben.

Können Unternehmen unter 50 Beschäftigten freiwillig SiBes bestellen? Ja. Die Reform hebt die Pflicht auf, nicht die Möglichkeit. Die Erfahrung zeigt, dass Betriebe, die den Mehrwert wirksamer Sicherheitsbeauftragter kennen, diese Rolle freiwillig beibehalten.

Was ändert sich für Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten? Die erforderliche Mindestanzahl wird auf einen Sicherheitsbeauftragten reduziert. Weniger SiBes müssen mehr leisten. Die Anforderung an die Wirksamkeit jedes einzelnen steigt deutlich.

Was hat der DGUV Grundsatz 311-004 mit der Reform zu tun? Beide Entwicklungen laufen parallel und verstärken sich gegenseitig. Zusammen ergibt sich eine klare Botschaft: Es kommt nicht mehr darauf an, wie viele Sicherheitsbeauftragte ein Unternehmen hat, sondern ob die vorhandenen wirksam sind.

Wie finde ich heraus, ob meine SiBes wirksam sind? Der safellows Systemcheck gibt Ihnen in wenigen Minuten eine fundierte Einschätzung. 15 Fragen zu den drei Bereichen der SiBe-Wirksamkeit.

Dario Ostfechtel ist Sicherheitsingenieur und Geschäftsführer von safellows. Als ehemaliger Head of HSE im produzierenden Mittelstand hat er den Fehler, SiBes nicht strategisch einzubinden, selbst gemacht. Heute arbeitet er mit seiner Frau Martina Ostfechtel, selbst ehemalige Sicherheitsbeauftragte und Fachkraft für Arbeitssicherheit, ausschließlich daran, Sicherheitsbeauftragte wirksam zu machen.

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