Wenn man Sicherheitsbeauftragte fragt, was ihre Aufgabe ist, kommen meistens zwei Antworten. Die erste: „Ich schaue, ob die Schutzausrüstung getragen wird." Die zweite, nach kurzem Zögern: „Eigentlich weiß ich das gar nicht so genau."
Beides ist ein Problem. Aber das zweite ist das größere.
Ich habe selbst als Sicherheitsbeauftragte angefangen. Kein Mentor, keine Einführung, kein klares Mandat. Nur ein Zertifikat und die vage Erwartung, dass ich jetzt „irgendwas mit Sicherheit" mache. Und ich war nicht allein damit. In der DGUV-Studie von 2021 gab fast die Hälfte der befragten SiBes an, sich mehr Klarheit über ihre Rolle zu wünschen.
Dieser Artikel gibt diese Klarheit. Was ein Sicherheitsbeauftragter laut Gesetz tun soll, was er nicht tun muss, und warum das alles nur dann einen Unterschied macht, wenn das System drumherum stimmt.
Was die DGUV Vorschrift 1 vorschreibt
Die rechtliche Grundlage ist § 22 SGB VII und die DGUV Vorschrift 1. Dort steht, was Sicherheitsbeauftragte tun sollen – und was nicht.
Die Kernaufgaben laut DGUV Vorschrift 1:
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie haben keine Weisungsbefugnis. Sie tragen keine rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie sind kein Ersatz für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Konkret bedeutet das im Alltag: Sie achten darauf, ob Schutzausrüstung vorhanden und in Ordnung ist. Sie beobachten, ob Arbeitsplätze und Arbeitsmittel sicher sind. Sie sprechen Kolleginnen und Kollegen auf unsicheres Verhalten an. Sie melden Mängel an den Arbeitgeber oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie nehmen an Betriebsbesichtigungen teil und bringen ihre Beobachtungen ein.
Das klingt überschaubar. Und das ist es auch – wenn man es so liest. Aber in der Praxis entscheidet nicht der Gesetzestext, sondern die Frage: Wie macht dieser Mensch das konkret? Und lässt ihn das System überhaupt?
Was ein Sicherheitsbeauftragter nicht ist
Das ist mindestens genauso wichtig wie das, was er ist.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist kein Sicherheitskontrolleur. Er hat keine Befugnis, Arbeiten zu untersagen oder Mitarbeiter anzuweisen. Wer ihn in diese Rolle drängt, macht ihn zum Feindbild im eigenen Team – und zerstört damit genau die Wirksamkeit, die er haben soll.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist nicht verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung. Diese Verantwortung liegt beim Arbeitgeber, unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der SiBe kann eingebunden werden, er muss es aber nicht und er haftet nicht dafür.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist kein Mini-Sicherheitsingenieur. Er braucht kein tiefes technisches Fachwissen. Seine Stärke liegt woanders: in der Alltagsnähe, im Zugang zu Kollegen, in der Beobachtung vor Ort.
Diese Abgrenzung ist nicht akademisch. Sie entscheidet darüber, ob ein SiBe im Betrieb als Partner wahrgenommen wird oder als lästiger Aufpasser.
Wo die Rolle wirklich schwierig wird
Die Aufgaben klingen einfach. In der Praxis gibt es drei Situationen, in denen fast jeder Sicherheitsbeauftragte irgendwann steckenbleibt.
Die erste: Ein Kollege arbeitet regelmäßig ohne Schutzbrille. Nicht weil er es nicht weiß, sondern weil es unbequem ist und weil es „schon immer so war". Wie spreche ich das an, ohne als Besserwisser zu gelten? Ohne die Stimmung zu vergiften? Das ist keine Wissensfrage. Das ist eine Kommunikationsfrage.
Die zweite: Eine Führungskraft interessiert sich nicht für den Sicherheitsbeauftragten. Kein Gespräch, kein Feedback, kein Mandat. Der SiBe meldet Mängel und hört nichts zurück. Irgendwann hört er auf zu melden. Weil es sich nicht lohnt.
Die dritte: Nach der Schulung kommt nichts. Keine Einführung in die neue Rolle, keine Struktur, keine Zeit. Der SiBe steht mit einem Zertifikat da und weiß nicht, womit er anfangen soll.
All das hat nichts mit Fachwissen zu tun. Es hat mit System und Kommunikation zu tun. Und genau da versagt der Marktstandard in der Qualifizierung.
Warum Aufgaben ohne System wirkungslos bleiben
Hier ist die unbequeme Wahrheit: Ein Sicherheitsbeauftragter, der seine Aufgaben kennt, aber kein Mandat hat, sie auszuführen, bringt dem Betrieb nichts.
Wenn Führungskräfte nicht wissen, was sie von ihrem SiBe erwarten können, läuft er ins Leere. Wenn es keine Zeit gibt, die für diese Rolle reserviert ist, verdrängt der Alltag alles andere. Wenn Mängelmeldungen unbeantwortet bleiben, hört der SiBe auf zu melden.
Die DGUV-Studie von 2021 belegt das mit Zahlen: Über die Hälfte der befragten Sicherheitsbeauftragten wird von Kollegen nur selten zu Sicherheitsthemen angesprochen. Fast die Hälfte wünscht sich mehr Zeit und ein klareres Mandat.
Diese Menschen kennen ihre Aufgaben. Was ihnen fehlt, ist ein System, das ihnen erlaubt, sie auszuführen.
Was wirksame Sicherheitsbeauftragte wirklich brauchen
Aus unserer Arbeit mit Unternehmen von Kern Drucklufttechnik bis MAN Truck und Bus haben wir gelernt: Die Aufgaben der DGUV sind der Rahmen. Was innerhalb dieses Rahmens passiert, hängt von drei Dingen ab.
Erstens von Wissen und Haltung. Der SiBe muss seine Rolle nicht nur kennen, sondern von ihr überzeugt sein. Wer nur abhakt, verändert nichts.
Zweitens von Kommunikation. Die wichtigste Fähigkeit eines Sicherheitsbeauftragten ist nicht Fachwissen, sondern die Fähigkeit, Themen so anzusprechen, dass sie gehört werden. Das muss geübt werden.
Drittens vom System. Klare Erwartungen, Zeitbudget, Rückendeckung durch Führungskräfte. Ohne das verpufft alles andere.
Fazit: Aufgaben kennen ist der erste Schritt
Wer die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten kennt, hat den ersten Schritt gemacht. Aber der erste Schritt ist nicht der entscheidende.
Entscheidend ist, ob im Betrieb die Voraussetzungen dafür da sind, dass diese Aufgaben auch wirklich erfüllt werden können. Ob der SiBe ein Mandat hat. Ob Führungskräfte ihn unterstützen. Ob das System ihn trägt oder ausbremst.
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